Das Modell des Dienstrad-Leasings ist für Arbeitgeber und -nehmer gleichermaßen attraktiv, denn seit einigen Jahren gilt das sogenannte Dienstwagen-Privileg auch für Fahrräder und E-Bikes.
Pro Arbeitnehmer lässt der Gesetzgeber das Leasing von zwei Fahrrädern oder E-Bikes zu. Auch eine private Nutzung ist zulässig.
Die Kosten von einem oder zwei Dienst-Fahrrädern oder Dienst-E-Bikes können per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der MwSt., reduzierter Steuern und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch das Dienstrad-Leasing.
Je nach individueller Situation können somit bis zu 40% an Kosten gegenüber dem Direktkauf gespart werden. Zusätzlich bringt die Förderung der Fahrrad- und E-Bike-Mobilität zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
1. Rad oder E-Bike aussuchen
Bei uns finden Sie eine riesige Auswahl Fahrräder und E-Bikes.
2. Arbeitgeber informieren
Mit unseren Unterlagen können Sie den Arbeitgeber über das ausgewählte Rad informieren und mit ihm die Vertragsunterlagen abschließen.
3. Bike abholen und losradeln
Jetzt können Sie 36 Monate sorglos radeln. Denn der maßgeschneiderte Rundumschutz bietet höchstmögliche Sicherheit und besten Service. Nach Ende der 36-monatigen Laufzeit können Sie das Rad zu einem sehr niedrigen Restkaufwert erwerben.
1. Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und informieren Sie über die besten Leasing-Konditionen.
2. Leasing-Gesellschaft auswählen und Mitarbeiter informieren
Nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Leasing-Gesellschaft können Sie Ihre Mitarbeiter per Aushang oder Intranet informieren.
3. Vertrag ausfüllen und Gehaltsabrechnungen ändern
Wir sorgen für die richtigen Vertragsunterlagen für Ihre Personal-Abteilung. Sie schließen einen vorgefertigten Überlassungsvertrag mit dem Arbeitnehmer ab und können die Abrechnung per Gehaltsumwandlung abwickeln.